Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1985

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   VGH Baden-Württemberg, 23.09.1985 - 1 S 712/85   

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VGH Baden-Württemberg, 23.09.1985 - 1 S 712/85 (https://dejure.org/1985,2418)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.1985 - 1 S 712/85 (https://dejure.org/1985,2418)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 1985 - 1 S 712/85 (https://dejure.org/1985,2418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 401 (Ls.)
  • VBlBW 1986, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1994 - 10 S 405/94

    Rechtmäßigkeit der Schließung eines Postamts

    Der Antragsteller verkennt nach wie vor, daß ihm vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bereits deshalb nicht gewährt werden kann, weil die von ihm angestrebte Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache - eine Verpflichtung der Antragsgegnerin, das Postamt in der G straße wiederzueröffnen und weiterzubetreiben - nicht erforderlich ist, um von ihm bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Klageverfahren schwerwiegende und nicht mehr auszugleichende Nachteile abzuwenden (§ 123 Abs. 1 VwGO; vgl. z. B. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 23.9.1985, VBlBW 1986, 21, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 1 S 3235/87

    Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes und Sachlichkeitsgebotes bei

    Eine Ausnahme von dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache ist dann geboten, wenn der Antragsteller ansonsten unzumutbare, bei einem Obsiegen in der Hauptsache nicht mehr ausgleichbare Nachteile erleiden würde und wenn ein Obsiegen in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist (Senatsbeschluß vom 23.09.1985 - 1 S 712/85 - VBlBW 1986, 21 = BWVPr 1986, 18).

    Außerdem wird darauf hingewiesen, daß die Verwendung des Begriffs Jugendsekte in bezug auf die Transzendentale Meditation nach der Rechtsprechung des OVG NW (Beschluß vom 08.08.1985 sowie Urteil vom 18.12.1985) unzulässig sei, während der Senat es im Beschluß vom 23.09.1985 (a.a.O.) als fraglich bezeichnet habe, ob bereits dem Begriff der Jugendsekte eine negative Intention innewohne, weil dieser Begriff in verschiedenen Zusammenhängen auch ohne inhaltliche Wertung benutzt werde.

  • VG Stade, 12.04.2021 - 6 B 395/21

    Corona; Covid; COVID-19; Impftermin; Impfung; Zweitimpfung

    Das setzt voraus, dass die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und irreparabel wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 1979 - I B 83/79 - BRS 35 Nr. 174; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 1984 - 9 S 2423/84 - NVwZ 1985, 594, vom 23. September 1985 - 1 S 712/85 - VBlBW 1986, 21 und vom 13. Dezember 1991 - 3 S 2931/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1995 - 14 S 3220/94

    Zum Begriff des Reisegewerbes - hier keine Reisegewerbekarte für Ausführung von

    Eine Ausnahme von dem Verbot, die Hauptsache vorweg zu nehmen, gilt im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur, wenn die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO schlechterdings notwendig ist, wenn also die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.09.1985 - 1 S 712/85-, VBlBW 1986, 21, vom 20.06.1989 - 6 S 972/89 - und vom 21.02.1991 - 10 S 308/91-; Kopp, aaO, m.w.N.).
  • VG Stade, 07.07.2004 - 2 B 750/04

    Errichten und Betreiben einer Gastwirtschaft; Vermeidung von schädlichen

    Das setzt voraus, dass die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und irreparabel wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 1979 - I B 83/79 - BRS 35 Nr. 174; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 1984 - 9 S 2423/84 - NVwZ 1985, 594, vom 23. September 1985 - 1 S 712/85 - VBlBW 1986, 21 und vom 13. Dezember 1991 - 3 S 2931/91 -).
  • VG Stade, 07.05.2012 - 6 B 1657/12

    Festsetzung als Spezialmarkt für die Durchführung einer Veranstaltung (hier:

    Das setzt voraus, dass die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und irreparabel wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 1979 - I B 83/79 - BRS 35 Nr. 174 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 1984 - 9 S 2423/84 - NVwZ 1985, 594, vom 23. September 1985 - 1 S 712/85 - VBlBW 1986, 21 und vom 13. Dezember 1991 - 3 S 2931/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 8 S 840/92

    Erlangung einer Baugenehmigung durch einstweilige Anordnung bei drohender

    Das setzt voraus, daß die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.1984 - 9 S 2423/84 - NVwZ 1985, 594, Beschl. v. 23.9.1985 - 1 S 712/85 - VBlBW 1986, 21 u. zuletzt Beschl. v. 13.12.1991 - 3 S 2931/91 -).
  • VG Berlin, 23.10.1991 - 1 A 319.91

    Sicherheitsüberprüfung von Personen im öffentlichen Dienst; Fristlose Kündigung

    Ein solcher Antrag kann wegen der Funktion des einstweiligen Anordnungsverfahrens, eine Regelung in bezug auf den Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens zu treffen bzw. die dort verfolgten Ansprüche zu sichern (§ 123 Abs. 1 VwGO), nur dann Erfolg haben, wenn zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Antragsteller in der Hauptsache obsiegt (Anordnungsanspruch), und wenn dem Antragsteller durch die Verweisung auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ein unzumutbarer, irreparabler Nachteil entsteht (Anordnungsgrund) (BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 S. 2; VGH Mannheim, VBlBW 1986, 21; VGH Kassel, NJW 1989, 1753; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage 1986, Rn. 238, 240, 246 und 248 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1986 - 10 S 705/68

    Anspruch eines Pressemitarbeiters auf laufende Belieferung mit

    Voraussetzung einer solchen Vorwegnahme ist dabei aber in jedem Falle, daß ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.9.1985, VBlBW 1986, S. 21).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1985 - 2 A 1965/84   

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https://dejure.org/1985,4210
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1985 - 2 A 1965/84 (https://dejure.org/1985,4210)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.1985 - 2 A 1965/84 (https://dejure.org/1985,4210)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 1985 - 2 A 1965/84 (https://dejure.org/1985,4210)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Aus diesem Grund wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch grundsätzlich eine Ausnahme vom Bestattungszwang - etwa zur Aufbewahrung menschlicher Aschenreste in der Wohnung - nicht zugelassen (vgl. nur BVerwGE 45, 224 ff; OVG Münster NVwZ 1986, 401 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10005/12

    Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

    Aschenreste genießen insoweit den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen (vgl. Gaedtke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. Auflage 2004, S. 219 mit Hinweis auf OVG Münster, NVwZ 1986, 401).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09

    Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück

    Aschenreste genießen insoweit den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen (vgl. Gaedtke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. Auflage 2004, S. 219 mit Hinweis auf OVG Münster, NVwZ 1986, 401).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 19 A 429/96

    Linksrheinische Gebiete Nordrhein-Westfalens; Preußisches Allgemeine Landrecht;

    vgl. OVG NW, Beschluß vom 21. Januar 1985 - 2 A 1965/84 - NVwZ 1986, 401.
  • VG Weimar, 12.06.2002 - 6 K 177/02

    Bestattungs- und Friedhofsrecht; Bestattungszwang auch für Urnen; Urne; Leichnam;

    Eine Aufbewahrung einer Urne (mit den Aschenresten eines Verstorbenen) in einer Wohnung entspricht nicht der Auffassung der Allgemeinheit von einer angemessenen Totenruhe (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.1985, NVwZ 1986, 401 und wohl auch Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1966, MDR 1967, 72).
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